Neuanmeldung
Die Ergotherapie wird ärztlich verordnet und von Krankenkasse, Invalidenversicherung oder der Unfallversicherung übernommen. Erfolgt die Ergotherapie über die Krankenkasse, wird diese von der Grundversicherung übernommen. Der Selbstbehalt beträgt in der Regel 10%. Leistungen über die Invalidenversicherung und Unfallversicherung werden vollständig übernommen
Zu Beginn der Therapie führe ich eine detaillierte Abklärung durch, die eine individuelle Behandlung ermöglicht. Die Abklärung wird in zwei Terminen mit dem Kind und einem anschließenden Elterngespräch durchgeführt. Eine gute Zusammenarbeit mit den Eltern, den behandelnden Ärzten, der Schule sowie mit weiteren Therapeuten, sozialen Institutionen und Versicherungen trägt wesentlich zum Therapieerfolg bei.
Zu Beginn der Therapie führe ich eine detaillierte Abklärung durch, die eine individuelle Behandlung ermöglicht. Die Abklärung wird in zwei Terminen mit dem Kind und einem anschließenden Elterngespräch durchgeführt. Eine gute Zusammenarbeit mit den Eltern, den behandelnden Ärzten, der Schule sowie mit weiteren Therapeuten, sozialen Institutionen und Versicherungen trägt wesentlich zum Therapieerfolg bei.
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